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Satzung

Die vorliegende Satzung wurde am 05.09.1990 in der Gründungsversammlung zu Kandel beschlossen. Sie wurde genehmigt und am 13.02.1991 im Vereinsregister des Registergerichts 76829 Landau in der Pfalz unter VR-Nr. 1751 eingetragen. Der Förderkreis Grundschule Kandel e.V. ist durch den letzten zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Speyer, Verzeichnis-Nr. 3023, weil ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigt gemeinnützigen Zwecken dienend, von Körperschafts-, Gewerbe- und Vermögenssteuer befreit. Die Zuwendungen werden nur dem allgemeinen als besonders förderungs­würdigen Zwecke, der Förderung der Erziehung (Nr. 5 der Anlage 7 EstR), verwendet.
Der Förderkreis ist berechtigt, entsprechende Spendenbestätigungen für steuerliche Zwecke aus­zustellen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach §10b EStG und §9 Nr.3 KStG wie Spenden abziehbar.

§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Förderkreis Grundschule Kandel e.V.", Sitz ist 76870 Kandel, Marktstr. 6.

§2 Aufgaben
  1. Der Förderkreis Grundschule Kandel e.V. ist eine gemeinnützige außerschulische Organisation, die die Arbeit der Grundschule Kandel auf sachliche und ideelle Weise zum Wohle der Kinder unterstützt. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953.
  2. Der Förderkreis Grundschule Kandel e.V. macht sich zur Aufgabe,
    1. die Elternschaft des Einzugsbereiches der Grundschule Kandel über die Arbeit und den Auftrag der Schule zu informieren,
    2. die pädagogischen Maßnahmen, die der Bildung der Kinder dienen, zu fördern, Hilfsmittel, welche die Schule als Lebensraum kindgerecht verbessern helfen, zu ergänzen und zu verbessern und im Bedarfsfalle Schüler bei Schulunternehmungen zu unterstützen.
  3. Der Förderkreis Grundschule Kandel e.V. ist nicht berechtigt, mit seinen Beiträgen und Spenden andere Schulen oder fremde Personen zu unterstützen.

§3 Vermögensbildung
  1. Alle Mittel des Förderkreises Grundschule Kandel e.V. sind für seine satzungsgemäßen Zwecke gebunden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten weder bei ihrem Ausscheiden noch bei Auflösung oder Aufhebung des Förderkreises Grundschule Kandel e.V. irgendwelche Anteile am Vereinsvermögen.
  2. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben die den Zwecken des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Alle Verwaltungsaufgaben werden ehrenamtlich ausgeführt.

§4 Mitgliedschaft
  1. Mitglieder des Förderkreises Grundschule Kandel e.V. können alle natürlichen und jurstischen Personen werden, die die Zwecke des Vereins fördern wollen.
  2. Beitritt und Austritt erfolgen durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Gegen die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand, die nicht begründet werden braucht, steht dem Bewerber die Berufung an die Mitgliederversammlung zu.
  3. Mitglieder, die den Zweck des Vereins zuwiderhandeln, sein Ansehen schädigen oder mit ihren Beitragszahlungen trotz wiederholter Aufforderung im Rückstand bleiben, können durch Beschluss des Vorstandes aus dem Förderkreis Grundschule Kandel e.V. ausgeschlossen werden. Gegen den Beschluss kann binnen eines Monats Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden.

§5 Mitgliedsbeiträge
  1. Die Mitglieder leisten einen jährlichen Beitrag, dessen Mindesthöhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird, an den Verein.
  2. Freiwillige Spenden sind erwünscht.
  3. Der Betrag ist unaufgefordert bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres auf ein noch einzurichtendes Bankkonto zu überweisen. Die Bankverbindung wird den Mitgliedern bekanntgegeben.
  4. Bei Austritt ist der Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr noch zu entrichten.
  5. Bescheinigungen über Spenden und Beiträge zur Vorlage beim Finanzamt werden ausgestellt.

§6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Förderkreises Grundschule Kandel e.V. ist das Kalenderjahr (01.01.-31.12.)

§7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

§8 Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Geschäftsjahr findet unter der Leitung des Vorsitzenden eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Ihr obliegt:
  1. die Entgegennahme des Jahresberichtes,
  2. die Entgegennahme des Kassenberichtes und Entlastungserteilung nach Rechnungslegung,
  3. die Wahl der Mitglieder des Vorstandes in zweijährigem Turnus,
  4. die Wahl des Rechnungprüfers und dessen Stellvertreters,
  5. die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
  6. für die Beratung und Beschlussfassung über Berufung gegen die Ablehnung der Aufnahme oder des Ausschluß von Mitgliedern durch den Vorstand,
  7. die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung,
  8. die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

§9
  1. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 14 Tage vorher schriftlich unter der Angabe des Zeitpunktes, des Ortes und der Tagesordnung eingeladen.
  2. Zusätzliche Anträge an die Mitgliederversammlung sollten spätestens 3 Tage vorher beim Vorsit­zenden schriftlich eingereicht werden.
  3. Abstimmungs- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder. Eine Vertretung ist nicht zulässig.

§10 Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus
    1. dem Vorsitzenden
    2. dem 2. Vorsitzenden
    3. dem Schriftführer
    4. dem Rechnungsführer
    5. einem Beisitzer
    6. dem Schulleiter der Grundschule Kandel oder einem von Ihm benannten Stellvertreter
    7. dem Beisitzenden des Elternbeirates (Schulelternsprecher) oder seinem Stellvertreter
  2. Vorstand des Vereins im Sinne des §26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende, je mit Alleinver­tretungsrecht.
  3. Die Vorstandsmitglieder a) - e) werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit und jeweils auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
  4. Der Modus der Wahl wird geweils von der Mitgliederversammlung bestimmt. Die Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis eine Neuwahl stattgefunden hat.

§11
  1. Der Vorstand tritt jährlich zweimal sowie auf Verlangen von mindestens 2 seiner Mitglieder zusammen.
  2. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig die nicht der Mitgliederversammlung vorbehal­ten sind.

§12 Rechnungsprüfung
Der von der Mitgliederversammlung bestellte Rechnungsprüfer hat die Rechnungen des Vereins zu prüfen und der Mitgliederversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung Bericht zu erstatten.

§13 Beurkundung der Beschlüsse
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes werden protokollarisch niedergelegt und die Niederschrift vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet.

§14 Anfallberechtigung bei Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes wird das Vermögen des Vereins nach Abzug der bestehenden Verbindlichkeiten an die Verbandsgemeinde Kandel übertragen, die es ausschließlich und unmittelbar für Zwecke der Grundschule Kandel zu verwenden hat.

§15
Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.



Förderkreis der Grundschule Kandel e.V. | Marktstraße 6 | 76870 Kandel | foerderkreis[ÄT]grundschule-kandel[Punkt]de